Die Affäre um die Steuer CD schlägt hohe Wellen. Darf ein Staat mit Unrecht anderes Unrecht bekämpfen? Nun, ich bin kein Poltikblogger.
Jetzt meldete sich eine CSU Politierkin aus Bayern zu Wort:
Da Daten anders als Autos oder Handys keine Sachen sind, kann man sie nicht stehlen. Und wo es keine gestohlene Ware gibt, da gibt es auch keine Hehlerei. (Quelle: heise.de)
Es sind in Deutschland oft Politiker aus den Reihen der CDU/CSU die besonders hart gegen Schwarzkopierer vorgehen wollen. Doch auch hier haben wir die gleiche Situation. Eine TV-Serie ist keine Sache, also kann man sie nicht stehlen.
Bei der TV-Serie kommt noch ein anderes Problem dazu. Die einen Serien kann ich hier gar nicht kaufen, andere Serien kann ich, trotz Pay-TV, erst massiv später sehen. Natürlich kann ich mir einen US-Proxy besorgen und mit US-Kreditkarte in den iTunes Store gehen, aber das kann auch nicht eine Lösung sein.
Zumindest in der Schweiz ist der Download sowieso legal. Ich bin noch immer der Meinung, dass man sich beim Download einer Serie, die man nicht kaufen kann, kein Gewissen machen muss – zumal man die dann in 2 Monaten auf Teleclub sehen kann. Das ist eben PVR in die andere Richtung.
Ich bin gespannt, wie Frau Merk reagiert, wenn es darum geht, das Three-Strikes Gesetz in Deutschland einzuführen. Ob sie sich dann an ihre Worte erinnert?
Musste lachen, als ichs auf Heise gelesen habe… 🙂
Die Aussage kam wohl daher, dass Deutschland ein sehr altes Helereigesetz hat, welches lediglich den Diebstahl und Weiterverkuaf von beweglichen (physischen) Dingen als Helerei definiert.
Da bietet es sich natürlich an zu sagen: „Wir machen nichts verbotenes, wenn wir die Daten kaufen“
Die Argumentation bezieht sich auf Diebstahl im Strafrechtlichem Sinne, Du beziehst Dich auf Vergehen gegen das Urheberrecht – Das sind rechtlich gesehen zwei völlig unterschiedliche Paar Schuhe. Selbstverständlich wirst Du aus dem genau gleichen Grund für das Verbreiten einer TV-Show nicht von einem Staatsanwalt zu einer Gefängnisstrafe angeklagt, die Firma die ihr Copyright verletzt sieht muss seinen finanziellen Schaden zivilrechtlich einklagen.
privat-tv-sender sind werbe-finanziert.
wer finanziert denn wohl die werbung ?
ÖR-TV-sender sind gebühren-finanziert.
wer finanziert denn wohl die gebühren ?
wieviel mal soll man eigentlich noch für ein und dasselbe bezahlen ?
und wenn man also auch jegliche daten gar nicht stehlen kann,
so darf wohl fröhlich drauf los gehackt und diese daten zu geld gemacht werden.
finanzdaten, geheimdaten, konstruktionspläne, patente usw.
in elektronischer form sind ja auch keine physischen daten.
@MAD: Nur weil es nicht als Diebstahl im klassischen Sinne ausgelegt wird bleibt der Einbruch in Computersysteme und das Entwenden geschützter Daten natürlich weiterhin strafbar. Es geht nur darum dass es nicht Hehlerei ist wenn man diese Daten anschliessend kauft. Mehr hat Frau Merk nicht behauptet.